Awat Asadi – Vor hundert Jahren wurde durch einen Beschluss des Völkerbundes das osmanische „Wilâyet Mossul“ dem Staatsgebilde „Irak“ angegliedert.

Awat Asadi, promovierter Politikwissenschaftler und Übersetzer

In diesem Jahr jährt sich zum hundertsten Mal die Entscheidung des Völkerbundes vom 16. Dezember 1925, das osmanische „Wilâyet Mossul“ dem „irakischen Staat“ anzugliedern. Mit diesem Datum war die endgültige Form eines Staates namens Irak nahezu vollendet – eines Staates, der erstmals in der Geschichte unter dieser Bezeichnung entstand, jedoch nicht durch die „Iraker“ selbst, sondern infolge intensiver Bemühungen Großbritanniens nach dem Ersten Weltkrieg. Wie gewöhnlich werden die Fassaden der Städte dieses Landes nicht mit festlichen Lichtinstallationen geschmückt, um zumindest an die Erzählung der Beziehung der Gesellschaft zu ihrem Vaterland anlässlich seines hundertjährigen Bestehens zu erinnern. Man würde gerne zum hundertjährigen Jubiläum einen Artikel schreiben, der von Wertschätzung, Zuneigung und warmen Gefühlen getragen ist. Doch nicht jedes hundertjährige Jubiläum bedeutet Erfolg; denn in vielen Fällen zählen die Ergebnisse und nicht die bloße Dauer. Für viele mag dies bedauerlich sein. Mit großem Bedauern muss zudem festgestellt werden, dass dieser Staat insbesondere seit den 1930er Jahren unter einer schweren chronischen Krise leidet. Zwar bestehen bei vielen „Irakern“ weiterhin Gefühle des Stolzes und der Verbundenheit aus historischen Gründen fort, doch heute dominieren eher Enttäuschung, Trauer und Frustration. Trauer über eine fremdartige Vergangenheit, in der viel Blut vergossen und zerstörerische Kriege geführt wurden; eine Gegenwart, die von Zweifeln überschattet ist und in der Mangel trotz vorhandener Reichtümer vorherrscht; sowie eine düstere Zukunftsperspektive, die kaum Hoffnung bietet – insbesondere wenn man die aktuellen Bedingungen des Landes präzise beschreibt. Unter diesen Umständen erscheinen tiefgreifende Veränderungen zur Überwindung der politischen, konfessionellen und ethnischen Spaltungen, die sich über Jahrzehnte verfestigt haben, nahezu ausgeschlossen. Daher kann man behaupten, dass es dem Land auch nach hundert Jahren nicht gelungen ist, Stabilität und insbesondere eine echte moderne nationale Identität zu entwickeln. Die Ursachen dieser Tragödie und der zahlreichen Rückschläge liegen nicht allein in den Fehlern und Verbrechen der Verantwortlichen und Herrschenden der vergangenen zehn Jahrzehnte. Aus diesem Anlass soll dieser Artikel einen vertieften Blick auf die Entstehung des irakischen Staates werfen – sowohl hinsichtlich seines territorialen Umfangs als auch seiner Identität. Bekanntlich stellen die Grenzen eines Staates Linien dar, die sein Territorium definieren und es klar von anderen Staaten abgrenzen. Dabei lassen sich verschiedene Arten von Grenzen unterscheiden:
• Natürliche und topographische Grenzen: natürliche Gegebenheiten wie Flüsse oder Gebirge.
• Politische Grenzen: durch Verträge, historische Ereignisse oder rein administrative Grenzziehungen kolonialer oder ursprünglicher Herrschaftsmächte festgelegte Grenzen.
• Funktionale Grenzen: Räume, in denen der Staat seine Autorität ausübt, etwa wirtschaftliche Zonen.
• Darüber hinaus existieren kulturelle und philosophische Dimensionen: Diese betrachten Territorialität aus sozial-kultureller, philosophischer und historischer Perspektive. Worauf gründeten sich also die geografischen Grenzen dieses Staates? Die verbreitete „irakische“ Auffassung wurde dutzende, ja hunderte Male als stereotype Formel wiederholt: Das Land habe „aus den drei Wilâyets Mossul, Bagdad und Basra bestanden“. Diese stark verkürzte Erklärung mag lediglich in administrativer Hinsicht für die Zeit vor dem Ersten Weltkrieg zutreffen – nämlich aus Sicht der osmanischen Besatzungsmacht. Doch stimmt diese Darstellung mit wissenschaftlichen Tatsachen überein? Diese vereinfachte Definition entbehrt einer präzisen geografischen Kenntnis und historischer Realitätsnähe. Sie ist nicht nur ungenau, sondern widerspricht den Tatsachen in erheblichem Maße. Selbst innerhalb der osmanischen Verwaltungsdefinition enthält sie zahlreiche Widersprüche, die einem sorgfältigen Betrachter kaum entgehen können. Warum? Der Staat Irak befindet sich in einem sehr großen Graubereich. Seit der Festlegung seiner Grenzen – wenn wir von der Bezeichnung des Landes ausgehen – ist er nicht mehr derselbe Irak, den wir aus der arabisch-islamischen Geografie kennen. Denn die Grenzen des Irak – ganz gleich, welchen Ursprung das Wort ʕrāq hat, ob mit einem /u/ oder einem /i/ hinter dem Laut des arabischen Buchstabens „ʕ = ain; ʕirāq oder ʕurāq] – wurden in Dutzenden alten Schriften beschrieben und[ “ع„ “ definiert, in denen er oft als „der arabische Irak“ „ العر اق العرب“ bezeichnet wurde. Die nördliche Grenze des historischen Irak begann entweder bei dem Dorf ʕalath östlich des Tigris südlich von Samarra oder bei der Stadt Tikrit als nördlichem “علث„ Endpunkt und reichte bis nach Abadan im Süden Irans. Im Norden und Nordosten wurde er durch die südlichen und westlichen Ausläufer des Zagrosgebirges (Hamrin- Gebirge) begrenzt, also durch Südkurdistan; im Nordwesten lagen die Gebiete der Dschazira (Mesopotamien bzw. die Region Mossul) sowie die syrische Wüste. Im Südosten befand sich das westliche Chuzestan, im Süden die Wüsten der Arabischen Halbinsel und der nördliche Teil des Golfs. Diese Region zeichnet sich geografisch durch ihre tiefliegende Topographie aus und weist insbesondere entlang der Ufer von Euphrat und Tigris zahlreiche historische Gemeinsamkeiten und gegenseitige Einflüsse auf. Die Bezeichnungen „Sumer“, „Akkad“, später „Babylon“ und „Chaldäa“ waren Eigennamen von Kulturräumen, die trotz aller politischen Umbrüche eine bemerkenswerte kulturelle Kontinuität bewahrten. Hervorzuheben ist, dass hier sowohl Stadtstaaten als auch regionale Mächte und sogar Großreiche entstanden, die zeitweise ihre ursprünglichen Grenzen überschritten. Die wichtigste Konstante blieb jedoch die Schrift: Trotz der Vielfalt der gesprochenen Sprachen und Dialekte verwendeten die Menschen stets dasselbe Schriftsystem aus Linien und Keilen, die mit einem Schreibgerät aus Stein oder Holz in weichen Ton eingeritzt wurden. Bekanntlich nutzte man damit ein Medium, das weitaus beständiger war als andere Materialien und klimatischen Bedingungen ebenso wie verschiedenen Formen des Verfalls standhielt. Tausende, ja zehntausende Keilschrifttexte haben bis heute überlebt, viele davon liegen noch immer in archäologischen Stätten verborgen. Sie enthalten Register, Wörterbücher, Lohnlisten, Lagerverzeichnisse, Briefe, Verträge und vieles mehr. Zur Verdeutlichung der geografischen und begrifflichen Einordnung dieser Region kann auf Keilschriftquellen verwiesen werden. So schrieb ein Althistoriker zufällig im Jahr 1925: „Sowohl die Dynastie von Akkad um 2800 v. Chr. als auch die nachfolgenden Babylonier teilten die ihnen bekannte Welt in vier Regionen oder ‚vier Ecken der Welt‘ ein: ‚Akkad‘ im Süden, ‚Elam‘ im Osten, ‚Amurru‘ im Westen und schließlich ‚Subartu‘ im Norden.“ Bemerkenswert ist dabei, dass in dieser Definition weder von „Mesopotamien“ – dem griechischen Begriff für das Zweistromland – noch von Assyrien die Rede ist, da diese Begriffe erst später aufkamen. Die Darstellung dieser Region auf diese Weise erlaubt es, räumliche Vorstellungen besser zu begreifen und dadurch die tatsächlichen Gegebenheiten klarer zu erfassen. In diesem Zusammenhang sollte man sich an die Überlegungen des Begründers der wissenschaftlichen Geographie, Carl Ritter (1779–1859), erinnern. Er vertrat die Auffassung, dass sich durch die Beobachtung der Natur gewissermaßen „natürliche Länder“ erkennen ließen. Ritter forderte daher, dass die Politik dieser natürlichen Ordnung folgen müsse und dass diese Ordnung friedlich sein solle. Denn sobald die richtige und natürliche politische Ordnung gefunden werde, gäbe es keinen Bedarf mehr für Kriege und Konflikte. Bekanntlich trat dies jedoch nicht ein. 1 Die Problematik der Grenzen des irakischen Staates zeigt sich deutlich an seinen östlichen Grenzen. Diese Grenzen waren offensichtlich politische Grenzziehungen zwischen dem safawidischen und dem osmanischen Imperium, die durch zahlreiche Konflikte, Vereinbarungen und Verträge bestimmt wurden, zuletzt durch den Vertrag von Gerdan im Jahr 1746. Diese Abkommen führten zur Trennung der Einflusszonen beider Mächte in zwei unterschiedliche natürliche geographische Räume: das „arabische Irak“ und „Zentralkurdistan bzw. Südkurdistan“. An dieser Stelle ist auf eine sehr einfache Tatsache hinzuweisen, über die man aus Rücksicht auf iranische Empfindlichkeiten häufig zu schweigen pflegt. Gemeint ist der Zusammenhang mit dem „arabischen Mushaʕsha-Staat“ (1437–1724), dessen Ausdehnung von al- Huwayza über Basra und Mohammera bis hin zu Buschehr am Golf reichte. Dieser Staat konnte seine relative Unabhängigkeit im Spannungsfeld zwischen den Osmanen und den Safawiden bewahren. Aus geographisch-natürlicher Perspektive gehörte dieses Gebilde eher zum Irak als zum historischen iranischen Territorium. Da wir zuvor bereits die Frage der osmanischen Wilâyets erwähnt haben, ist hier eine gewisse Präzisierung erforderlich: Betrachtet man verschiedene Karten der osmanischen Provinzen, so zeigt sich sehr schnell, dass diese keineswegs statisch waren, sondern sich fortlaufend veränderten. Mit der Unterwerfung von Basra unter die osmanische Herrschaft bestand die Provinz (Wilâyet – auf Türkisch „Eyalet“) im Jahr 1552 aus acht Sandschaks. Bereits im Jahr 1575, also weniger als ein Vierteljahrhundert später, hatte sie sich auf etwa 27 Liwa sowie 6 Bezirke ausgeweitet. Auch dieses Gebiet war ein zentraler Schauplatz des osmanisch-safawidischen Konflikts. Während der erneuten osmanischen Besetzung im Jahr 1875 reichten die Grenzen dieses osmanischen Wilâyets von der Region Ali al-Gharbi im heutigen Gouvernement Maysan im Irak bis hin zur Region al-Ahsa/Nadschd, die 1871 von den Osmanen besetzt worden war. Damit umfasste das „irakische“ Wilâyet Basra sowohl Kuwait und Katar als auch den östlichen Teil der Arabischen Halbinsel. Was bedeutet dies nun? Bedeutet es, dass es dem Staat Irak nach 1920 „zustehen“ sollte, all diese Gebiete zu beanspruchen, nur weil die osmanischen Verwaltungsaufteilungen – die unter Bedingungen entstanden waren, die keineswegs geographischer Natur waren – als Grundlage und quasi als historische Wahrheit für die Festlegung des Schicksals dieser Regionen herangezogen werden könnten? Ein kurzer Blick auf die Karte dieses Wilâyets zeigt unmissverständlich, dass die Briten, die maßgeblichen Architekten des irakischen Staates, die tatsächliche Fläche des Wilâyets Basra um mehr als 45 % reduziert haben. Man kann sich daher fragen, warum irakische Aktivisten zusammen mit dem verstorbenen König Faisal I. darauf bestanden, das Maximum des osmanischen Wilâyets Mossul (geographisch: Dschazira-Region und Südkurdistan) zu bewahren, während sie im Süden der arabischen Halbinsel mit weniger als der Hälfte dieses Umfangs einverstanden waren?

Die Stadt Mossul geriet im Jahr 1516 unter osmanischen Einfluss und wurde zunächst als Sandschak der Provinz Diyarbekir angegliedert. Wahrscheinlich wurde Mossul um 1539 zum Zentrum eines neuen osmanischen Wilâyets erhoben, dessen Grenzen anfangs nicht mehr als zwei Qhadha umfassten – Mossul und Tikrit – sowie drei Nahiyas: Sheikhan, Mahmur und Dair Maqlub. Aufgrund der Konflikte mit den Safawiden in der Mitte des 16. Jahrhunderts wurde dieses Wilâyet zeitweise der osmanischen Provinz Bagdad unterstellt. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass sich dadurch die geografische Beschaffenheit der Region verändert hätte, sodass sie Teil eines „geographischen Irak“ geworden wäre. Keineswegs! Vielmehr spielte die expansive Politik im Kontext dieses Konflikts eine zentrale Rolle für die geographische Wahrnehmung und prägte maßgeblich die administrative Organisation. Es besteht kein Zweifel daran, dass Mossul – wie auch der Autor des Buches „Mossul in der osmanischen Zeit“, Imad Abdulsalam Rauf, bestätigt – über lange historische Perioden hinweg als Zentrum des Dschazira-Gebietes galt, das eine zusammenhängende Region bildete und sich westlich bis in die Nähe der Stadt Aleppo erstreckte. Das bedeutet, dass Mossul außerhalb der traditionellen Grenzen der Irak-Region lag, die sich im Norden von Anah bis nach Hulwan (nahe dem heutigen Khanaqin) und weiter über Tikrit erstreckte. Diese Feststellung stellt zugleich eine klare Definition des geografischen Irak dar, wie sie in der arabischen akademischen Literatur – insbesondere auch in der irakischen – nur selten in dieser Deutlichkeit zu finden ist, da geografische Fragen dort häufig nur verkürzt behandelt werden. Genau hier liegt die zentrale Problematik des Themas „osmanisches Wilâyet Mossul“. Dies entgeht nicht nur vielen Beobachtern, sondern wird von zahlreichen Forschern entweder nicht erkannt oder bewusst ignoriert, als seien die historischen Tatsachen zugunsten von Illusionen in den Hintergrund getreten. Der geographische Standort des Wilâyets Mossul ist das eine, der Versuch seiner Aneignung, Kontrolle und Besitzergreifung durch expansionistische Interessenten ist etwas völlig anderes. Genau dies geschah in mehr als einem historischen Fall. Auch unter osmanischer Herrschaft trat dieses Phänomen deutlich zutage, wenngleich nicht zum ersten Mal. Insbesondere gilt dies für die Versuche der osmanischen Gouverneure und Mamluken von Bagdad – seien es Dawud Pascha, Hasan Pascha oder andere –, die Region Mossul aus rein expansionistischen Motiven unter ihre Kontrolle zu bringen.

Es handelte sich keineswegs um einen „alten historischen Prozess, der schrittweise in Gang gesetzt wurde“, um Mosul an den Irak anzuschließen, und der „seit dem 13. Jahrhundert zum Stillstand gekommen war“, wie der oben zitierte Autor, Herr Raouf, behauptet. Und sicherlich war dieses Vorgehen auch kein Versuch, „das Land Irak zu vereinen“, wie Dr. Abdulaziz Suleiman Nawar in seinem Buch mit dem Titel „Daoud Pascha, der Walī von Bagdad“ dutzende Male zu betonen versuchte. Wir sagen dies, weil Letzterer über hervorragende Kenntnisse in geografischen Fragen verfügte. In seinem genannten Buch verwendete er die geografischen Orte unter ihren tatsächlichen Bezeichnungen, so wie er Dutzende Male den Begriff „Kurdistan“ für die Gebiete Südkurdistans (irakisches Kurdistan) verwendete. Wir sind der Ansicht, dass dies an sich bereits eine deutliche Abkehr von einer seriösen akademischen Haltung darstellt und gleichzeitig eine seltsame Position einnimmt, die Anerkennung und Einwand miteinander verbindet: einerseits das Wissen um die faktische Existenz eines geografischen Gebiets namens Kurdistan und andererseits die Leugnung dieses Wissens durch die Einordnung dieses Landes in den irakischen Staat. Herr Nawar kam nicht auf die Idee, folgende Frage zu stellen: Warum muss dieses geografische Gebiet Teil des geografischen Irak sein? Wir können sagen, dass die Propaganda und ihre Auswirkungen selbst unter Akademikern oft den Ausschlag gegeben haben. Auf jeden Fall administrativ gesehen grenzte das Wilâyet Mossul in seiner frühen Phase im Osten an das Wilâyet Schahrazor (mit dem Zentrum Kirkuk), im Norden an das Wilâyet Diyarbekir, im Westen an das Wilâyet Raqqa und im Süden an das Wilâyet Bagdad. 3 Durch historische Entwicklungen ergaben sich jedoch administrative Veränderungen, die zu einer verstärkten Aufmerksamkeit für die Stadt Mossul und ihr Wilâyet führten, insbesondere durch die Eingliederung des osmanischen Wilâyets Schahrazor, das geografisch weite Teile Südkurdistans umfasste. In diesem Zusammenhang ist ein wichtiger Punkt zu betonen: Das sogenannte osmanische Wilâyet Schahrazor war weder Teil des Landes noch des Raumes Mossul oder der Dschazira-Region. Es gehörte auch keineswegs zum Irak. Vielmehr handelte es sich geographisch und zwar bis zum heutigen Tag um eine eigenständige Region im vollen Sinne des Wortes. Der Begriff „Schahrazor“ wurde zudem für ein osmanisches Wilâyet verwendet, dessen Zentrum Kirkuk war, was zu „erheblicher Verwirrung in der geografischen Terminologie“ führte. Eine Passage aus der Encyclopaedia of Islam ist hier besonders aufschlussreich: Zu Beginn des 18. Jahrhunderts erhielt der Gouverneur des Irak, Hasan Pascha, von der Hohen Pforte die Zustimmung, Südkurdistan seiner Verwaltung zu unterstellen. So wurde das Wilâyet Schahrezur gebildet, das aus den Sandschaks Kirkuk, Erbil, Koi Sanjak, Qulachualan (heute Scharbazher), Rawanduz und Harir bestand. Doch schon bald erhoben sich die Fürsten von Baban, wodurch Schahrazor erneut unter ihre Kontrolle fiel.

Die Geschichte hat den kurdischen Emiraten keinen langfristigen Erfolg beim Überleben beschert. Diese halbautonomen Emirate (Soran, Bahdinan, Baban und Ardalan) wurden im Laufe des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts nach und nach von den Truppen der osmanischen und safawidischen Regierungen aufgelöst, woraufhin ihre Gebiete vollständig in die jeweiligen staatlichen Strukturen eingegliedert wurden. Seit der Verwaltungsreform im Jahr 1867 und der „Neugestaltung“ der Provinz Mosul wurde die Bezeichnung der Provinz Schahrazur durch „Sanjak Kirkuk“ ersetzt, um Verwechslungen zwischen Schahrazur und dem zum Sanjak Deir ez-Zor gehörenden Sanjak Deir ez-Zor, der zur Provinz Aleppo gehörte, zu vermeiden. Diese Umbenennung erfolgte vermutlich im Jahr 1894. Zur Erinnerung: Die von der Mandatskommission des Völkerbundes entsandten Mitglieder stellten in ihrem Bericht über das Wilâyet Mossul fest, dass der Irak und das zwischen Briten und Osmanen umstrittene Wilâyet eindeutig drei voneinander unterscheidbare Teile bilden: das arabische Irak, die Dschazira und Kurdistan. Darüber hinaus fügten sie hinzu: „Würde man ausschließlich das nationale Argument berücksichtigen, so würde dies zwingend zur Schaffung eines unabhängigen kurdischen Staates führen, da die Kurden fünf Achtel der Bevölkerung ausmachen. Zudem, wenn eine solche Lösung angenommen würde, müssten auch die Yeziden, die den Kurden ethnisch sehr nahe stehen, sowie die Türken, mit denen die Kurden gut zusammenleben können, in die Berechnung der kurdischen Bevölkerung einbezogen werden; dann würde diese insgesamt sieben Zehntel der Gesamtbevölkerung ausmachen.“ Offenkundig und unbestreitbar ist, dass es keine territoriale, geografische, historische, klimatische oder ethnische Einheit des politischen Gebildes gibt, das seit etwa hundert Jahren als Irak bezeichnet wird. Vielmehr besteht es ursprünglich aus fünf sehr unterschiedlichen Regionen, die von Großbritannien in eine neue politische Struktur integriert wurden: das arabische Irak (abzüglich einiger seiner Golfgebiete, die unter iranischer Kontrolle stehen), Teile der Dschazira (Mesopotamien – da sich die Dschazira bis in die zentralanatolischen Gebiete erstreckt), der größte Teil von Zentralkurdistan (bzw. Südkurdistan) sowie im Westen zusätzlich Teile der Wüstengebiete. Seine südwestlichen Gebiete wiederum wurden gewaltsam von der Arabischen Halbinsel abgetrennt, unter anderem durch den selbstgefälligen britischen Hochkommissar Sir Percy Cox und gegen den Willen des saudischen Herrschers. Trotz all dessen kommt kaum jemand auf die Idee, den Irak als „imperiales Komplott“ oder als ein künstlich britisch geschaffenes Gebilde zu betrachten.

Der irakische Staat wurde auf zwei gegensätzlichen Grundlagen errichtet, die nur schwer miteinander vereinbar und zu einem einheitlichen Ganzen zu verschmelzen waren: Zunächst die Schaffung eines arabischen Staates und eines arabischen Königtums, also einer ethnisch arabisch definierten Identität – selbst wenn der König ursprünglich nicht in Irak geboren war. Später versuchten einige Politiker aus jenen Kreisen, die Geographie und Geschichte nach ihren eigenen Vorstellungen und aus einer von den geographischen und historischen Tatsachen abweichenden Perspektive interpretierten, das Konzept der mesopotamischen Zivilisation (Mesopotamien) aus einem ursprünglich britisch geprägten – und damit fehlerhaften – Blickwinkel zu übernehmen. Der erste Punkt, die arabische Identität, ist vielleicht ein heikleres Thema, als man vermuten würde. Betrachten wir ein Beispiel (und es gibt Dutzende davon) aus einem Schreiben von Scheich Muhammad, dem Sohn des Imams Shirazi, an den Kronprinzen des Königreichs Hijaz, Prinz Ali ibn al-Hussein, im Sommer 1919: „Der Irak ist wie alle anderen arabischen Länder, die Seiner Majestät, Ihrem Vater, die Treue geschworen haben, und ich füge hinzu, dass er am enthusiastischsten für die vollständige Unabhängigkeit ist, den stärksten Nationalismus aufweist und der arabischen Einheit am nächsten steht, da er von einem rein arabischen Volk bewohnt wird, in dem es keine Fremden gibt, deren Böses man fürchten müsste, und heute wartet es mit ungeduldiger Sehnsucht darauf, den Widerhall Ihrer Verteidigung zu hören, denn die Ungerechtigkeit hat es aufgezehrt, und die Tyrannei hat seine Knochen zerfressen.“ Sind diese Thesen und nationalistischen Parolen in Regionen (sofern wir die Grenzen des irakischen Staates in seiner derzeitigen Form anerkennen), in denen verschiedene Ethnien, Konfessionen, Religionen, Nationalitäten, Stämme und andere Gruppen zusammenleben angemessen? Andererseits schrieb König Faisal Ende des Sommers 1923 nach der Ratifizierung des Vertrags von Lausanne durch die Regierung in Ankara an den britischen Außenminister Lord Curzon in London: „ Meine aufrichtige Bitte an Eure Exzellenz ist, dass die Frage Mossuls, von der das Leben (d. h. das Leben des irakischen Volkes) abhängt, stets Gegenstand Ihrer fortwährenden Aufmerksamkeit sein möge und die kostbare Perle in der Krone Ihrer Erfolge darstelle.“ Ist es nicht erstaunlich und zugleich befremdlich, dass ein Staatsgebilde, das auf dem Boden der Wiege der menschlichen Zivilisation – dem Land der Sumerer und Akkader – errichtet wurde, in seiner Existenz vom Schicksal eines anderen Raumes (und zwar zweier ohnehin völlig unterschiedlicher Räume) abhängig sein soll? Ist so etwas überhaupt nachvollziehbar? Haben der verstorbene König Faisal I. und andere etwa ein verzerrtes Bild des zivilisatorisch „arabischen Irak“ gezeichnet? Haben die Osmanen etwa die Sümpfe trockengelegt, die eine zentrale Lebensgrundlage der wirtschaftlichen Existenz im Süden des Landes bildeten, sodass der arabische Irak selbst nicht mehr lebensfähig gewesen wäre? Erinnert die Aussage des verstorbenen Königs nicht vielmehr an einen nahezu ungewöhnlichen Zustand, als ob eine höchst merkwürdige, beinahe symbiotische Beziehung zwischen drei unterschiedlichen geographischen Einheiten entstanden wäre? Eine Beziehung, die so tief und wechselseitig gewesen sein soll, dass sich die einzelnen Grenzen auflösen und eine neue, unteilbare Einheit entsteht. Doch waren die beiden anderen Räume – das Mossul-Gebiet und Südkurdistan – ebenfalls auf den arabischen Irak angewiesen? Wäre es nicht logischer gewesen, dass Abadan zu einem Teil des arabischen Irak wird, da es diesem geografisch weit näher liegt als Dschazira oder Südkurdistan? Oder hatte der unter osmanischer Herrschaft stehende Irak nicht vielmehr stärker unter den Folgen des Ersten Weltkriegs, der Hungersnot, der Zerstörung und der „dunklen“ osmanischen Herrschaft der vergangenen Jahrhunderte zu leiden als die Regionen Dschazira und Südkurdistan? Die wahrscheinlichste Erklärung ist, dass die Forderungen König Faisals und seiner Anhänger sowie der arabischen irakischen Aktivisten nach dem Wilâyet Mossul – also nach der vollständigen Dschazira-Region und Südkurdistan – keine wesentliche Abweichung von jener bereits zuvor skizzierten Politik darstellten: nämlich einer Logik der Ausdehnung, Expansion und Aneignung fremder Territorien, wie sie zuvor bereits von osmanischen Verantwortlichen in Bagdad praktiziert worden war – nicht mehr und nicht weniger.

Selbstverständlich wurde dieses Motiv nicht offen ausgesprochen. Dies steht im Gegensatz zu den Briten, die ihnen ermöglichten, etwas zu verwirklichen, wozu sie gegenüber den Osmanen niemals imstande gewesen wären – insbesondere gegenüber jenen Kräften, die sich gegen die Gründung eines Staates Südkurdistan stellten und dessen fruchtbares und reiches Territorium sie gewaltsam dem irakischen Staat einverleibten. Diese wiederum schwiegen nicht darüber, sondern äußerten sich klar und wiederholt in verschiedenen Zusammenhängen. An ihrer Spitze stand Arnold Talbot Wilson, der britische Zivilverwalter, einer der entschiedensten Gegner der Bildung eines Staates Südkurdistan nach 1918. In zahlreichen Schreiben an die Behörden in London argumentierte er wiederholt, dass die Eingliederung des Wilâyets Mossul – in seiner Gesamtheit, nicht nur des „arabischen“ Teils – in den Irak „notwendig sei, um einen lebensfähigen irakischen Staat zu schaffen“: Dieser Text im Englischen lautet: „… essential to making a viable state of Iraq.“ Damit wurde die Frage der angeblichen „Armut“ des arabischen Irak in eine entgegengesetzte Richtung historischer Entwicklungen gelenkt. Doch selbst wenn die Notlage der Bevölkerung dieser Regionen im arabischen Irak nicht aus den vorhandenen Ressourcen des Landes hätte behoben werden können – rechtfertigt dies aus praktischer, wenn nicht sogar aus „ethischer“ Perspektive, die Angliederung eines anderen geografischen Raumes an dieses Gebiet als Lösung seiner wirtschaftlichen Probleme? Doch selbst wenn das Leiden der Bewohner jener Regionen im arabischen Irak nicht mit den dort verfügbaren Ressourcen gemildert werden konnte – rechtfertigt dies dann praktisch, wenn nicht gar „moralisch“ – denn wie oft gesagt wird, Moral habe keinen Platz in der Politik –, dass ein anderes Gebiet als Lösung für ihr wirtschaftliches Problem an dieses Land angeschlossen wird? 5 Trotz alledem und wie auch immer die Dinge waren, sind in unserer modernen Geschichte zwei Wahrheiten bestehengeblieben: Die erste Wahrheit lautet: Die Gründung des irakischen Staates hat den arabischen Irak, Südkurdistan und das Gebiet der Dschazira tatsächlich geschützt und sogar aus der Hand der Osmanen und der Kemalisten befreit. Dies geschah allein durch die britische Präsenz in der Region und die Niederlage der Osmanen im Ersten Weltkrieg. Mit anderen Worten war dies eine der wichtigsten Leistungen des „westlichen Kolonialismus“ in der Region. Die zweite Wahrheit ist, dass die Gründung des Irak in dieser künstlichen Form keinen offenen Weg für einen alternativen historischen Verlauf ließ, den insbesondere Südkurdistan in Richtung eigener Staatlichkeit möglicherweise beansprucht hätte. Vielleicht ist dies einer der Gründe dafür, dass der Irak bis heute in einem Zustand der Ungewissheit und fragiler Instabilität verharrt – möglicherweise sogar noch über kommende Jahrzehnte hinweg. Man kann sich fragen: Wie positionierte sich der Irak als neue Heimat in seinem Diskurs und in seinem Handeln gegenüber den anderen Teilen, besonders Südkurdistan?

Der britische Beamte Young hatte dem verstorbenen König Faisal I. bereits im Oktober 1921 mitgeteilt, dass sein Land nicht die Absicht habe, einen arabischen Kolonialstaat über Kurdistan zu errichten (Anmerkung: er sprach dabei nicht von „Nordirak“). Der verstorbene Faisal I. antwortete darauf nicht mit dem Hinweis, dass diese Sichtweise auf das Land sowie auf geographische und ethnische Fragen usw. fehlerhaft sei. In jenen Tagen war es für König Faisal keineswegs einfach, all diese Forderungen zu akzeptieren; dennoch erkannte er früh die Notwendigkeit, Zurückhaltung zu üben und Kurdistan durch eine Art unausweichlicher Harmonisierung zu „disziplinieren“. Tatsächlich zeigte er sich in der Führung geschickt, indem er auf die Ratschläge seiner tatsächlichen britischen Berater und Schutzmächte hörte. Ein einfacher Vergleich zwischen seiner Krönungsrede am 23. August 1921 und seiner Rede zur Eröffnung des neuen Parlaments kurz vor der Entscheidung der Mandatskommission des Völkerbundes über das Schicksal des Wilâyets Mossul Ende Juli 1925 zeigt, dass der König diesmal bewusst darauf verzichtete, in seiner Rede das Wort „Araber“ zu verwenden. Stattdessen sprach er klug und strategisch von der „irakischen Nation“. In seiner Krönungsrede hingegen hatte er mehrfach den Begriff „Araber“ verwendet und keinerlei Bezug auf ein kurdisches Volk oder Kurdistan genommen. Es zeigte sich im Nachhinein, dass der König tatsächlich vor einer grundlegenden Revision seines politischen Denkens stand, die ihn von einem strikt nationalistischen Despotismus wegführte. Hier erinnern wir uns wenigstens an einen Vers von al-Mutanabbi: „Du hast weder Pferde, die du verschenken könntest, noch Geld; so möge wenigstens die Sprache beglücken, wenn die Lage nicht beglücken kann.“لا خَيلَ عندك تُهديها وَلا مالُ ✳ فَليُسعِدِ النُطقُ إِن لَم تُسعِدِ الحال König Faisal I. war in Bezug auf die Frage Südkurdistans gerechter als viele irakische Politiker. Dr. Walid Hamdi zitierte in seinem Buch „Die Kurden und Kurdistan in britischen Dokumenten“ einen Bericht des britischen Geheimdienstes aus dem Jahr 1923, in dem stand: „Scheich Mahmud schrieb an König Faisal I. und bat ihn, bei den britischen Behörden in seinem Namen wegen der Verschlechterung seiner Beziehungen zu ihnen zu intervenieren. König Faisal I. antwortete jedoch, dass das Wort des Volkes entscheidend sei und dass er selbst nur durch ein Referendum König geworden sei, und sagte, dass dasselbe auch in Kurdistan erforderlich sei.“

Erwähnenswert ist, dass Scheich Mahmud al-Hafid am 1. Dezember 1918 den britischen Zivilverwalter Wilson in Sulaimaniyya empfangen hatte, um den Grundstein für die Bildung des Staates Südkurdistan mit britischer Hilfe zu legen – also bevor es überhaupt irgendeine politische Bewegung im arabischen Irak zur Bildung eines politischen Gebildes gab. Wir wissen derzeit nicht, ob König Faisal I. tatsächlich bei den Briten zugunsten der Sache Kurdistans und Scheich Mahmuds intervenierte, doch aus diesem Geheimdienstbericht scheint hervorzugehen, dass er zumindest das Recht des Volkes Kurdistans auf ein Referendum zur Bestimmung des Schicksals seines Landes nicht leugnete. Dies stand jedoch im Gegensatz zur Haltung der britischen Verantwortlichen in Bagdad, die den arabischen Irak in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen stellten und sich kaum um die legitimen Wünsche des Volkes in Kurdistan kümmerten. Hier zeigt sich eine problematische Doppelzüngigkeit und eine übermäßige Parteilichkeit dieser britischen Akteure, ohne dass dafür eine sachliche Rechtfertigung zugunsten eines anderen Volkes erkennbar wäre. Aus diesem Grund wurde – soweit bekannt – niemals ernsthaft die Option eines Referendums als Lösung der kurdischen Frage in Betracht gezogen, aus Angst vor dem erwartbaren Ergebnis einer Ablehnung der Eingliederung Kurdistans in den Irak durch dessen Bevölkerung. Diese Briten waren wirklich die stärkste und einflussreichste Lobby zur Unterstützung der Ausweitung der politischen Grenzen des Irak, die sich damals tatsächlich herausbildeten. Diese Haltung unterschied sich allerdings von den Positionen einer nicht geringen Zahl britischer Akteure, die in Kurdistan tätig waren, die mit den Risiken einer gewaltsamen Annexion Südkurdistans vertraut waren und die – direkt oder indirekt – eine mögliche Unabhängigkeit Südkurdistans unter britischer Unterstützung befürworteten. Unter diesen schwierigen Umständen, in denen die britischen Entscheidungsträger in Bagdad die Bildung eines Staates Südkurdistan ablehnten, blieb dem Volk Kurdistans nichts anderes übrig, als sich mit einer neuen Realität zu arrangieren, die nicht in der Lage war es zu verändern.

Die Geschichte kennt viele Beispiele von „Befreiungsbewegungen“. Einige waren erfolgreich, andere scheiterten. Deshalb bedeutet nicht jeder politische Sieg die Verwirklichung von Gerechtigkeit, Rechtmäßigkeit und Legitimität – denn das Gegenteil ist tragisch. Wie viele Völker und Nationalitäten in unserer heutigen Welt besitzen kein unabhängiges politisches Gebilde und keinen eigenen Staat. Bedeutet ihr Scheitern also mangelnde Gerechtigkeit, mangelnde Rechtmäßigkeit und mangelnde Legitimität? Im Hinblick auf die Ausdehnung der irakischen Grenzen tief in die Arabische Halbinsel hinein kann man sagen, dass wir es hier mehr mit einer humanitären als mit einer rein politischen oder administrativen Frage zu tun haben. Gerade in dieser Wüstenregion der Arabischen Halbinsel, die von den Briten – auf Grundlage der Vorstellungen des zweiten Zivilverwalters Sir Percy Cox – dem Irak angegliedert wurde, ereigneten sich etwa 58 Jahre später die schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Geschichte dieses Staatsgebildes. Im Sommer 1983 wurden rund 8.000 Männer und junge Männer aus den Barzani-Familien verhaftet und in die Wüsten des Südirak (unter anderem nach Samawa) deportiert, wo sie in Massengräbern vollständig ausgelöscht wurden. Auf dieses blutige Massaker folgte in den Jahren 1987 und 1988 ein weiteres, noch brutaleres Massaker (Völkermord), als die baathistische Gewalt in eine dunkle und systematische Phase eintrat – möglicherweise eines der größten Blutbäder der Region überhaupt, gemessen an seiner Grausamkeit. In dieser Zeit ließ das irakische Baath-Regime Zehntausende Kurden beider Geschlechter, von Säuglingen bis zu alten Menschen, in Massengräbern hinrichten. Ihr einziges „Verbrechen“ bestand darin, Angehörige des kurdischen Volkes zu sein. Wie oft mögen sich wohl die verstorbenen britischen Gegner der Gründung eines Staates Südkurdistan – Persönlichkeiten wie Gertrude Bell, Arnold Talbot Wilson und Percy Cox – in ihren Gräbern (wie es ein englisches Sprichwort sagt) umgedreht haben, wenn sie wüssten, dass ihnen ein Teil der Verantwortung für diese menschliche Tragödie zugeschrieben wird? Denn wäre ihre kategorische Ablehnung der Gründung eines Staates Südkurdistan und die Eingliederung eines Teils der arabischen Wüste in den irakischen Staat nicht erfolgt, hätte es möglicherweise diese Katastrophen gegen die unbewaffnete Bevölkerung Kurdistans nicht gegeben – Menschen, die ein würdevolles Leben verdient hätten, anstatt in Massengräbern in der fremden Wüste in beispielloser Brutalität ausgelöscht zu werden. Aus dieser tragischen Perspektive lässt sich sagen, dass jene ungerechte Entscheidung gegenüber Südkurdistan letztlich den Weg für den Beschluss des Völkerbundes vom 16. Dezember 1925 ebnete – eine politische Entscheidung, die den Verlauf der Geschichte veränderte und langfristige, dramatische Folgen hatte, die möglicherweise hätten vermieden werden können.

Mit der Eingliederung des Wilâyets Mossul – also der Region Mossul und Südkurdistans – in den irakischen Staat war dieser Prozess im Wesentlichen abgeschlossen. Es scheint zudem, dass Südkurdistan dem Irak ausreichende Ressourcen zur Verfügung stellte, um dessen „Überleben“ zu sichern. So schrieb beispielsweise Linfield Son in einem Vortrag im April 1935 in London über seinen Besuch in „irakischem“ Kurdistan: „Als ich in Kirkuk war, sah ich die Ölfelder, die wirklich bemerkenswert sind. Diese Felder produzieren derzeit 300.000 Tonnen Öl pro Monat, und die irakische Regierung erhält vier Gold-Shilling pro Tonne als Lizenzgebühr.“ Trotz all dessen und vieler weiterer Faktoren gelang es dem irakischen Staat bedauerlicherweise nicht, zwei grundlegende Elemente zu erreichen: tief verwurzelte Stabilität und nachhaltigen Wohlstand. Mit anderen Worten scheiterte dieses Staatsgebilde daran, einen Zustand struktureller Festigkeit zu etablieren, der kontinuierliche Entwicklung und Wachstum ermöglicht hätte – etwa durch die Nutzung vorhandener Entwicklungschancen zur Förderung von Talenten und zur Anpassung an die Anforderungen der Moderne, obwohl grundsätzlich ausreichende Ressourcen im gesamten Land vorhanden gewesen wären. Die Frage stellt sich daher: Ist es möglich, den irakischen Staat nach hundert Jahren seit dem Beschluss des Völkerbundes grundlegend zu reformieren und zu retten? Ist nicht jetzt, im Rahmen dieses hundertjährigen Jubiläums, der Zeitpunkt gekommen, die Konsequenzen des Scheiterns dieses Staatsgebildes realistisch zu bewerten? Die Hoffnung auf anhaltende Verbesserung des irakischen Staates ist eine berechtigte Hoffnung. Die Möglichkeiten dieses geplagten Landes, das einst zu den reichen Ländern der Welt gehörte – besonders vor 1980, also vor dem Feuer der beiden großen schrecklichen Flüche in der Region: „der Katastrophe der Islamischen Revolution im Iran“ und „der Katastrophe von Saddams Qadisiyya“, gefolgt von der brutalen Invasion Kuwaits –, sind keineswegs erschöpft. Vielleicht gibt es heute für die Parteien der vielfachen Konflikte nur noch einen Ausweg, besonders nachdem sich alle politischen Strömungen in beschämender Weise zerstreut haben und die Krisen zwischen den Regierungen in Bagdad und Erbil eskalierten: Alle müssen zusammenhalten! Und so wie dieser Staat bei seiner Entstehung war, ist er heute gewiss kein ideales Gebilde, und es ist schwer zu erwarten, dass er in naher Zukunft oder mittelfristig ideal wird. Dies leider im Gegensatz zu vielen reichen Staaten der Welt. Wie auch immer die Dinge liegen: Der irakische Staat ist zur Heimat seiner Kinder geworden, und er ist kein eingebildetes Gebilde. Und zweifellos bleiben die jetzige und die kommende Regierung sowie alle „verantwortlichen“ Politiker verpflichtet, beim Aufbau des Landes erfolgreich zu sein – zuerst und zuletzt. Das ist es, was die Menschen dieses Landes in all ihren Gruppen verdienen. Und die politische Klasse im Irak trägt auch die tatsächliche Verantwortung dafür, jenes sehr gefährliche Projekt zu bekämpfen und scheitern zu lassen, das darauf abzielt, den irakischen Staat nach all diesen Jahrzehnten zu einer schwachen oder willenlosen Kolonie zu machen, die der Herrschaft des [iranisch] Rechtsgelehrten unterworfen ist.

Vor hundert Jahren wurde durch einen Beschluss des Völkerbundes das osmanische „Wilâyet Mossul“ dem Staatsgebilde „Irak“ angegliedert.